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Mit der Anfang 2002 eingeführten EnEV werden die alte Wärmeschutzverordnung und die alte Heizanlagenverordnung zusammengeführt.

 

Es erfolgt erstmalig eine Bilanzierung der benötigten Primärenergie und nicht mehr ausschließlich des Heizwärmebedarfs.

 

Wärme- und Feuchteschutz (DIN 4108, Wärmeschutzverordnung, EnEV)

Der Wärme- und Feuchteschutz hat im wesentlichen folgende Aufgaben:

- Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz infolge von Witterungseinflüssen

- Schaffung eines angenehmen, gesunden Wohn- bzw. Arbeitsklimas

- Reduzierung von Energieverlusten

 


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